Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Transformationsangebote Mir.Ja - zu mir Ja sagen
Mirja Lang
ALLGEMEINES:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sollen einen reibungslosen Ablauf der Aus- und Fortbildungen sowie der sonstigen Veranstaltungen gewährleisten. Diese AGB gelten daher – vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen – für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer (nachfolgend als Teilnehmer bezeichnet) und Mirja Lang (nachfolgend Veranstalterin genannt) geschlossenen Verträge, über die angebotenen Aus- und Fortbildungen, Seminare sowie sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend zusammengefasst unter dem Begriff Transformationsangebote bzw. Angebote).
Neben diesen AGB gelten ergänzend oder abweichend hiervon die Ausschreibungen und die Teilnahmebedingungen, die zu einem speziellen Transformationsangebote formuliert sind oder die in einem Anmeldeformular oder einem Teilnahmevertrag niedergelegt sind.
1. VERTRAGSPARTNER
Mir.Ja - zu mir Ja sagen
Vertreten durch:
Mirja Lang, In den Wiesen 2, 29575 Eddelstorf
2. ANMELDUNG, ANGEBOT, ANNAHME, VERTRAGSABSCHLUSS UNTER AUFSCHIEBENDEN BEDINGUNGEN UND LEISTUNGSVORBEHALT
Sämtliche abgeschlossenen Teilnahmeverträge werden unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass eine ausreichende Teilnehmerzahl zustande kommt, die Seminarorte zu den angegebenen Terminen für eine ausreichende Teilnehmerzahl zur Verfügung stehen und andere dringende Gründe seitens der Veranstalterin nicht dagegensprechen.
Anmeldungen zu den Transformationsangeboten der Veranstalterin sind für den Teilnehmer verbindlich. Sie gelten als Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die im Anmeldeformular jeweils aufgeführten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die AGB ausdrücklich an.
Den Zugang der Anmeldung bestätigt die Veranstalterin dem Teilnehmer umgehend. Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung beim Teilnehmer kommt der Teilnahmevertrag zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer aufschiebend bedingt zustande.
Die begrenzten Teilnehmerplätze vergibt die Veranstalterin nach Eingang des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars. Sollten Angebote wider Erwarten schon ausgebucht sein, informiert die Veranstalterin darüber ebenfalls baldmöglichst und setzt den Teilnehmer auf die Warteliste.
Die offerierten Transformationsangebote sind nicht für jedermann zugänglich. Teilnahmebeschränkungen ergeben sich durch eine Zielgruppenorientierung, persönliche Eignung, insbesondere bei Ausbildungen und ggf. anderen Zugangsvoraussetzungen. Die Veranstalterin behält sich insoweit die Ablehnung oder Nichtannahme von Bewerbungen oder Anmeldungen vor. In diesen Fällen kommen keine Teilnahmeverträge zustande.
Ausnahmen von der im Transformationsangebot aufgeführten Mindest- und/ oder Maximalanzahl sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass.
3. ZAHLUNGSVEREINBARUNG
Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt auch die Zusendung der Rechnung. Die Anzahlung ist sofort und ohne jeglichen Abzug zu begleichen.
Die Restzahlung hat in der Regel bis vier Wochen vor Beginn des Transformationsangebotes zu erfolgen. Details oder ergänzende Regelungen sind in der Rechnung und / oder in der Ausschreibung bzw. Teilnahmevertrag aufgeführt.
Nur vor Beginn des Transformationsangebotes eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme.
Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt: Die Umsatzsteuer ist in der Teilnahmegebühr bereits enthalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Rechnungen oder auf gesonderten Wunsch Zahlungsbestätigungen für die Vorlage bei Finanzämtern, Arbeitsämtern oder anderen Stellen.
Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt: In den Preisen/ Teilnahmegebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Bei der Anmeldung als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler oder Unternehmer oder bei der Anmeldung über ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% zusätzlich erhoben.
Bei Teilnehmern aus dem europäischen Ausland kann die Teilnahmegebühr ohne Umsatzsteuer veranlagt werden, sofern der Teilnehmer als Unternehmer agiert und ein entsprechendes Steuerabkommen besteht. Der Teilnehmer ist in dem Fall verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-Identifikations-Nr.) mitzuteilen.
Bei Zahlungen aus dem Ausland sind die aus der Auslandsüberweisung resultierenden Kosten durch die Teilnehmer zu zahlen.
Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind in den vereinbarten Teilnahmegebühren nicht enthalten.
Kontoverbindung:
Zahlungen erfolgen als Überweisung auf das Konto von Mirja Lang
IBAN: DE28 7035 1030 0032 5467 31
Vereinigten Sparkasse Oberland, BIC: BYLADEM1WHM
4. LEISTUNGEN, SEMINARZEITEN UND ZUSÄTZLICHE KOSTEN
Im Rechnungsbetrag sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:
Moderation des Transformationsangebotes durch Mirja Lang mit den in dem Angebot genannten Inhalten.
Eine Abweichung und/ oder Umstellung von diesen Inhalten kann in Absprache mit den Teilnehmern und den Bedürfnissen der Gruppe durch die Veranstalterin initiiert und vorgenommen werden.
Die Seminarzeiten werden jeweils mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt und sind im Transformationsangebot aufgeführt. Ausnahmen und/ oder Veränderung der Zeiten können durch die Seminarleitung bei Bedarf festgelegt werden und werden den Teilnehmern baldmöglichst mitgeteilt bzw. im Rahmen des Transformationsangebotes bekanntgegeben.
Zusätzliche Kosten in Form der Verpflegungspauschalen bei Präsenzangeboten sind im Transformationsangebot aufgeführt und zu den dort formulierten Bedingungen zu leisten.
5. SEMINARORT UND REISEKOSTEN/ UNTERBRINGUNG
Der Seminarort wird jeweils mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt bzw. ist im Transformationsangebot aufgeführt.
Den Aufwand für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst.
Finden die Transformationsangebote nicht in einer Tagungsstätte mit Unterbringung statt, ist die Unterbringung selbst zu regeln. Beherbergungsverträge mit Tagungsstätten kommen direkt zwischen den Teilnehmern und den Tagungsstätten zustande, auch wenn die Veranstalterin bei der Vermittlung behilflich ist. Es gelten dann für diesen Bereich die Geschäftsbedingungen der Tagungsstätten und Unterkünfte.
6. STORNIERUNG, NICHTERSCHEINEN, ABBRUCH UND KÜNDIGUNG:
Meldet sich der Teilnehmer ab, kündigt er, erscheint er nicht am Seminarort oder bricht er vorzeitig ab, hat der Teilnehmer der Veranstalterin Stornogebühren zu zahlen.
Eine Umbuchung (umbuchen auf einen anderen Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn des Transformationsangebotes) ist jederzeit möglich. Die geleistete Anzahlung wird in diesem Fall jedoch nicht zurückerstattet. Die Umbuchung auf Ersatzteilnehmer ist kostenlos möglich. Die Anzahlung wird für den Ersatzteilnehmer angerechnet.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin sind in Absprache mit der Veranstalterin nur aus sehr wichtigen persönlichen Gründen möglich.
Soweit in den Ausschreibungs- und Teilnahmebedingungen und/oder Anmeldeformularen nicht aufgeführt und vereinbart, gilt:
a) Teilnehmer, die sich bis 60 Tage einschließlich vor dem geplanten Beginn des Transformationsangebotes (es gilt das Datum der Absendung der Abmeldung) abmelden, sind zur Zahlung von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet.
b) Teilnehmer, die sich danach, ab dem 59. Tag vor dem geplanten Beginn, abmelden, nicht zur Veranstaltung erscheinen oder diese abbrechen, sind zur Zahlung des Gesamtbetrags der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet.
Von dieser Regelung unberührt gelten die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen der jeweiligen Tagungsstätten. Diese werden entweder in den Ausschreibungsbedingungen benannt oder sind über die hinterlegten Kontaktdaten der Tagungsstätten einseh- oder abfragbar. Sie gelten unmittelbar zwischen Teilnehmern und Tagungsstätten.
Das ordentliche Kündigungsrecht ist aufgrund der Befristung, der begrenzten Dauer des Transformationsangebote ausgeschlossen. Der Teilnahmevertrag endet grundsätzlich mit dem Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist, also mit Ablauf der Durchführung des entsprechenden Angebotes.
Teilnehmer können von der Veranstalterin von der Durchführung von Transformationsangeboten, vor allem von Aus- und Fortbildungen und Seminaren, aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden.
Wichtige Gründe sind insbesondere: trotz Abmahnung wiederholtes Stören von Veranstaltungsabläufen, das zu Beeinträchtigungen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer führt; psychische Labilität, energetische Probleme, unkontrolliertes Verhalten oder tätliche Übergriffe.
Die Veranstalterin verlangt auch bei Ausschluss die vereinbarte Vergütung. Rückerstattungen werden ausgeschlossen.
7. AUSFALL ODER VERSCHIEBUNG DER VERANSTALTUNG BZW. RÜCKTRITTSRECHT DER VERANSTALTERIN:
Die Durchführung der Angebote steht unter dem Vorbehalt nicht von der Veranstalterin zu vertretender Verzögerungen, insbesondere bei vorübergehenden, unverschuldeten Leistungshindernissen tatsächlicher Art wie etwa bei Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen bei den Seminarorten durch Naturereignisse oder sonstiger höherer Gewalt sowie bei Leistungshindernissen rechtlicher Art, wie nicht vorhersehbare vorübergehende Einreisebeschränkungen oder Beschränkungen nach Infektionsschutzgesetzen. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die Veranstalterin dem Teilnehmer unverzüglich mit.
Die Veranstalterin kann vom Teilnahmevertrag zurücktreten, falls die geschuldete Leistung aufgrund Nichtverfügbarkeit des Seminarortes bzw. der geschuldeten Fort- oder Ausbildungsleistung aufgrund z. B. nach Vertragsschluss eintretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, nicht nur vorübergehender Streiks, Naturkatastrophen, Beschränkungen nach Infektionsschutzgesetzen etc. nicht erbracht werden kann.
Sollte das Seminar aus diesen Gründen verschoben werden müssen, kann der Teilnehmer die Ersatztermine in Anspruch nehmen. Sollten diese zeitlich für ihn nicht in Frage kommen, kann er den geleisteten Betrag in anderen Transformations- und Coachingangeboten von Mirja Lang einlösen.
8. HAFTUNG:
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von der Veranstalterin nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars.
Die Veranstalterin haftet bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern sie eine Verantwortung für den jeweiligen Vorgang trägt.
Es besteht keine Haftung bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände im Rahmen der Anreise zu einer Veranstaltung unabhängig vom gewählten Transportmittel.
Für Beschädigungen an Einrichtungen wie z. B. Unterrichtsräume, Mobiliar, technische Geräte etc., haftet der Teilnehmer, insbesondere für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen oder grob fahrlässigen Schadensherbeiführung.
Im Falle des Abbruchs oder des Ausschlusses haftet die Veranstalterin nicht für entstandene Nebenkosten für Reisen und Unterkünfte sowie sonstigen mit dem Angebot im Zusammenhang stehenden Aufwand der Teilnehmer wie z.B. unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art.
Die Veranstalterin haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Streik, Unwetter, Pandemie etc.).
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Mirja Lang behält sich vor, ihre Internetseite jederzeit zu verändern. Für bestimmte Inhalte, deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität noch für deren Aktualität übernimmt sie keine Haftung oder Gewährleistung. Soweit ihre Internetseite Angebote enthält, sind diese unverbindlich, außer Sie haben von ihr eine schriftliche Bestätigung erhalten. Angebote können jederzeit verändert oder gelöscht werden.
10. WIDERRUF:
Personen, die bei Abschluss des Teilnahmevertrages mit der Veranstalterin in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer) im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handeln, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zu.
Ein Widerruf der Anmeldung von Verbrauchern zu einem Angebot ist innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist für Verbraucher von 14 Tagen ab Vertragsschluss und Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist möglich. Abmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht als Widerruf gewertet.
Sollte ein Teilnehmer innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist mit Beginn des Transformationsangebot teilnehmen, ist dies seine ausdrückliche Zustimmung, vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen und gleichzeitig der Sachstand, dass er sein Widerrufsrecht verliert.
11. SONSTIGES
Alle überreichten Skripte und sonstige Unterrichtsmaterialien unterliegen dem gesetzlichen Urheberschutz und dürfen nicht vervielfältigt oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden.
Die Verwaltung persönlicher Daten von Teilnehmern erfolgt nach den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, etwa aufgrund veränderter rechtlicher Bedingungen, sei es durch Gesetzesänderungen, sei es durch Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.